Dienstag, 8. März 2011

Bundes-CIO und der Wettbewerb zwischen Staat und Privat

Die IT-Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat letzte Woche den Abschluss einer neuen Vereinbarung mit Microsoft verkündet. Dieser ja nicht wirklich überraschende Schritt hat aber eine recht interessante Einschränkung:

Mit dem neuen Select-Vertrag werden der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen auch weiterhin besonders günstige Konditionen für die flexible Beschaffung von Microsoft-Produkten eingeräumt. Der neue Konzernvertrag (Enterprise-Agreement) löst den bisherigen Konzernvertrag aus dem Jahr 2003 ab.Er ist Grundlage für die Ausstattung von Behörden mit weitgehend standardisierten Software-Paketen.Beide Verträge sind inhaltlich speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten. 
Den Konditionenverträgen können wie bisher Behörden, Dienststellen und juristische Personen von Bund, Ländern und Gemeinden unter Beachtung des Vergaberechts beitreten, solange und soweit sie im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten nicht Leistungen erbringen, die mit vergleichbaren Leistungen von Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen.
Quelle: http://goo.gl/Zin0Y 
Ab wann erbringt eine Behörde im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten Leistungen, die mit Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen?

Wenn ich mir die Leistungen vieler IT-Dienstleister auf allen Verwaltungsebenen anschaue, gibt es ja hier doch sehr deutliche "Schnittmengen", d. h. Leistungen, die ein Unternehmen der Privatwirtschaft sicher vergleichbar leistet. Alleine Softwarelösungen, Beratungsangebote, RZ-Dienstleistungen, Hosting-Lösungen usw. stehen doch immer im Wettbewerb. Ab wann gelten solche Aufgaben dann als "Kerntätigkeit".

Ich habe eine entsprechende Frage via Email an den "Bundes-CIO" geschickt und gespannt, welche Antwort hier kommt.

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